ADLER Modellspielzeugmärkte

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Rechtliche Informationen
Marktordnung | Drucken |

 

Marktordnung der Firma ADLER – Märkte e. K.

 

  1. Durch die Teilnahme bzw. durch eine Zusage der Teilnahme an der Marktveranstaltung erkennen die Aussteller sowie die Besucher die Marktordnung in allen Punkten an.
  2. An der Veranstaltung können gewerbliche sowie nichtgewerbliche (private) Anbieter teilnehmen.
  3. Die Veranstaltung ist Eintrittsgebühren- und Standgebührenpflichtig.
  4. Die Anmeldung der Aussteller erfolgt persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder nach Registrierung und Anmeldung über die Website: . Die Anmeldung ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis eine Woche vor Veranstaltungs-beginn möglich. Eine spätere Stornierung oder Nichtbelegung des Standplatzes entbindet den Aussteller nicht von der Zahlungspflicht der Standgebühr an den Veranstalter. Die von den Ausstellern zu zahlende Standgebühr, ist bei Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu entrichten. Von den Besuchern wird für den einmaligen Zugang zur Veranstaltung ein Eintrittsgeld gemäß Aushang erhoben. Wiedereintritt ist nur mit einer Personenkennzeichnung (Stempel) möglich. Kinder in Begleitung von Erziehungsberechtigten haben bis einschl. 14 Jahre freien Eintritt.
  5. Die ordnungsbehördlich festgesetzten Marktzeiten (11:00 bis 15:00 Uhr, in Ausnahmeregelung 13:00 bis 17:00 Uhr) ist von allen Ausstellern verbindlich einzuhalten.  Der Standaufbau durch die Aussteller beginnt ca. 90 Minuten vor Marktöffnung. Der Standabbau soll ca. 60 Minuten nach Marktschluss beendet sein.
  6. Der Marktstand darf nicht vor dem Ende der Marktzeit abgebaut werden. Ein vorzeitiger Abbau ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei vorzeitigem Standabbau wird vom Veranstalter eine Gebühr von 150,00 EUR in Bar erhoben, ggf. ist ein Ausschluss an weiteren Veranstaltungen vorbehalten.
  7. Die Aussteller müssen den für sie reservierten Marktstand bis spätestens 30 Minuten vor Marktbeginn eingenommen haben.
  8. Reservierte, aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommene Standplätze können bei Bedarf vom Veranstalter an andere Interessenten vergeben werden.
  9. Pro Marktstand sind zwei Personen zugelassen. Bei großen Marktständen werden weitere Helfer nur dann anerkannt, wenn diese für die gesamte Dauer der Veranstaltung am Marktstand verweilen.
  10. Alle anderen Personen müssen im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
  11. Der Standaufbau hat so zu erfolgen, dass die Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen frei zugänglich sind. Tischverbreiterungen durch Auflageplatten auf 0,80 Meter sind gestattet, sofern durch die Verbreiterung die vorgegebene Gangbreite von mindestens 2 Meter nicht unterschritten wird.
  12. Zusätzliche Tische sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter gestattet.
  13. Jeder Aussteller hat an seinem Stand ein Schild mit seinem Namen, Vornamen und seiner Anschrift gut sichtbar anzubringen.
  14. Für das Warenangebot der Aussteller besteht Preisauszeichnungspflicht.
  15. Bei Marktende ist der Standplatz sauber zu verlassen. Alle anfallenden Abfälle, Verpackungen und sonstige Gegenstände müssen vom Aussteller entsorgt, d.h. mitgenommen werden. Der Aussteller ist für die Säuberung der von ihm belegten Fläche verantwortlich. Bei Nichteinhaltung werden die anfallenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  16. Jeder Aussteller und jeder Besucher ist für Schäden, die direkt oder indirekt durch ihn angerichtet werden, persönlich haftbar.
  17. Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Ware.
  18. Werbung durch Aussteller und Besucher: Unmittelbar am Marktstand ist das Auslegen von Handzetteln und das Aushängen von Plakaten (ohne Behinderung angrenzender Marktstände und ohne Gefährdung von Personen) nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet.
  19. Das Aushängen von Plakaten, das Auslegen und das Verteilen von Handzetteln und sonstigem Werbematerial sind im äußeren Grundstücks- und im Innenbereich des Veranstaltungshauses nicht gestattet. Der Veranstalter kann grundsätzlich jede Art von Werbung untersagen.
  20. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Ton- und Bildaufnahmen von ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für die Veröffentlichung zu verwenden. Alle Teilnehmer (Besucher und Aussteller) sind hiermit ausdrücklich einverstanden, auch soweit ihre Rechte am eigenen Bild betroffen sind.
  21. Falls angekündigte Veranstaltungen ausfallen, werden bereits entrichtete Standgebühren gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückgezahlt. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile, die den Ausstellern und Besuchern aufgrund ausfallender Veranstaltungen entstehenden.
  22. Den Anordnungen des Veranstalters und dessen Bevollmächtigten ist Folge zu leisten.
  23. Bei Nichtbefolgen der Marktordnung kann ein Marktausschluss durch den Veranstalter ausgesprochen werden.
  24. Sollte irgendeine Klausel rechtlich nicht zutreffend sein, so tritt an diese Stelle eine, die dem eigentlichen Sinn am nächsten kommt. Alle anderen Bestandteile bleiben hiervon unberührt und behalten damit weiterhin ihre Rechtsgültigkeit.

 

                         Der Veranstalter:  ADLER - Märkte e. K.,  Lindgesweg 7, 50189 Elsdorf                                                                                                                                  Stand: Februar 2020

 

 

 


 
 

 
 
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